ANGEBOTSDETAILS – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Seminarort

Die Hotelorganisation bzw. Spesen für den Seminarort sowie ev. Seminarpauschalen sind im Angebot nicht enthalten und werden vom Auftraggeber übernommen.

Falls gewünscht übernehmt Schlinter-Maltan gerne die Organisation eines für die Veranstaltung adäquaten Seminarhotels, inklusive der notwendigen Reservierung und Vorbereitung. Die Kosten werden dann direkt mit dem Auftraggeber weiterverrechnet.

Leistungserfüllung

Die Verpflichtung zur Leistungserfüllung, insbesondere die Einhaltung vorgeschlagener Termine, entsteht erst nach schriftlichem Auftrag durch den Auftraggeber.

Vertraulichkeitspflicht

Schlinter-Maltan verpflichtet sich, alle mit der Durchführung des Auftrages bekanntwerdenden Vorgänge, gleich welcher Art, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzuleiten.

Rechnungslegung und Fälligkeit

Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach erfolgtem Präsenztraining. Zahlungen für den Vortrag sind nach erbrachter Leistung, bei Rechnungslegung 7 Tage ohne Abzüge fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich oder inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Stornierung

Für die Stornierung von bereits zugesagten Aufträgen werden folgende Sätze verrechnet:

Bei Terminverschiebung ist Schlinter-Maltan bemüht, eine optimale Lösung zu finden.

Bei Verschiebungen später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn kommt es allerdings zu einer Verrechnung von 30% der Auftragssumme.

Durchführung

Sollte ein Ausfall von Schlinter-Maltan durch höhere Gewalt oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse stattfinden, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Es wird jedoch versucht  einen Ersatztermin zu finden.

Reise- bzw. Aufenthaltskosten und Materialkosten

Für die Trainings- bzw. Vortragstätigkeit  in und außerhalb Österreichs werden folgende Reise- bzw. Aufenthaltskosten verrechnet:

Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form bindend.

Gericht

Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten ist Wien.

Logo

Schlinter-Maltan ist berechtigt das Logo des Auftraggebers als Referenz zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, streichen Sie diesen Punkt bitte durch.